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Protokoll der Herbstsitzung des Arbeitskreises Bilinguale Schulen
Termin: Dienstag,
18. Oktober 2005,
15:00 Uhr,

Menzel-Oberschule

Protokoll der Frühjahrssitzung des Arbeitskreises Bilinguale Schulen
Termin: Dienstag,
1. März 2005,
15:00 Uhr,

Willi-Graf-Oberschule

Protokoll der Herbstsitzung des Arbeitskreises Bilinguale Schulen
Termin: Mittwoch,
16. September
2004,
15:00 - 17:30 Uhr,
John-F.-Kennedy-Schule

Protokoll der Frühjahrssitzung des Arbeitskreises Bilinguale Schulen
Termin: Donnerstag,
6. Mai 2004,
15:00 - 17:00 Uhr,
Sophie-Charlotte-Oberschule

Protokoll der Frühjahrssitzung des Arbeitskreises Bilinguale Schulen
Termin: Donnerstag,
6. Mai 2004,
15.00 - 17.05 Uhr,
Sophie-Charlotte-Oberschule

Protokoll: Dr. Neukirchen (Georg-Büchner-Oberschule, Moderatorin des Lisum)


TOP 1: Erfahrungen im laufenden Abitur
a) Die Beschaffung von Prüfungstexten wurde sowohl im Bereich Englisch als auch Französisch als zeitaufwändig eingestuft. Es wurde die Bitte um eine intensivere Zusammenarbeit geäußert.

b) Darstellungsengpässe im Ausdrucksvermögen der Schüler
Im Bereich des Darstellungs- und Ausdrucksvermögens der Schüler wurde die Bedeutung der fachsprachlichen Arbeit in der Mittelstufe betont.

c) Korrekturprobleme bei den schriftlichen Arbeiten
Die Schulen erklärten übereinstimmend, dass das von Frau Göttel-Dauber nochmals klar formulierte Prinzip Sachkompetenz vor Sprachkompetenz unbedingt zu beachten sei. Daraus ergeht für die Korrekturen die Richtlinie, dass der Fehlerkorrektur in den Sachfachklausuren eine andere Bedeutung zukomme als in den Sprachklausuren. In der Praxis bedeutet dies einen großzügigeren Bewertungsmaßstab im Bereich sprachlicher Fehler.
Frau Göttel-Dauber wies auf folgendes hin: von Seiten der Senatsbildungsverwaltung sei in diesem Bereich keine Regelung beabsichtigt. Langfristig werde der Fehlerquotient seine Bedeutung verlieren, da er nur scheinbar Objektivität bei der Korrektur bewirke, sie verwies auf das Beispiel der sehr viel großzügigeren Korrektur einer Englisch-Leistungskurs-Arbeit durch eine englische Muttersprachlerin. Die Diskussion um die Fehlerbewertung werde auch in der Senatsbildungsverwaltung geführt, sei aber noch nicht abgeschlossen.
Folgende Aspekte wurden länger diskutiert:
- Auswirkung der Gegenkorrektur durch einen Zweitkorrektor (Französischlehrer, nicht bilingualer Sachfachlehrer) mit der Folge einer sehr strengen Bewertung (FG)
- Frage der Vergleichbarkeit mit dem Fehlermaßstab im deutschsprachigen PW-Abitur
- Hinweis auf andere Bewertungsmaßstäbe: im Abi Bac wirkt sich die Fehlerzahl nicht auf die Bewertung aus; die Sprachprüfung/ -erhebung DESI (Konrad Schröder) gründet ihre Bewertung auf einem ganzheitlichen Korrekturprinzip.

Lange wurde darum gerungen, welche Stellung der Arbeitskreis in dieser Frage einnehmen solle. Folgende Möglichkeiten wurden diskutiert:
- Keine Bewertung von Ausdrucksfehlern im Sachfach. Es wurde daran erinnert, dass Fehler vielfach den Bereich der fachsprachlichen Niveaus berühren und auf diese Weise in die Bewertung einfließen.
- Festlegung eines allgemein verbindlichen, nur nach Sprachen differenzierter Fehlerindex
- Regelung in der Verantwortung der Gesamtkonferenz / des bilingualen Bereichs.

Nach einer intensiven Diskussion wurde folgendes vereinbart:
- Die Thematik Fehlerbewertung / Fehlerquotient soll ein Tagesordnungspunkt auf der Herbstsitzung des Arbeitskreises werden.
- Als Vorbereitung soll eine Anfrage an Frau Dragendorf in Bezug auf die Berliner Regelung für Fehlerbewertung ergehen (Herr Battenberg)
- Es soll den Kollegen eine PW-Arbeit bereits zum Zeitpunkt der Einladung für das Herbsttreffen zukommen, anhand derer der Kreis exemplarisch Probleme der Fehlerbewertung klären kann. Herr Dr. Krüger bietet an, dies für die nächste Sitzung vorzubereiten.
- Das LISUM wird die Frage der Bewertung in eine spätere Fortbildung aufnehmen.
TOP 2: Konsequenzen des neuen Schulgesetzes, Obergang zur Regelform u.a. für die Oberstufe und für die Sekundarstufe I
Frau Göttel-Dauber erläuterte den gegenwärtigen Stand der Arbeiten in der Senatsschulverwaltung. Der Übergang in die Regelform (Schulgesetz, § 27 (4)) hat zur Folge, dass die Schulen innerhalb der geltenden Bestimmungen freie Hand bekommen, ihr eigenes bilinguales Profil zu entwerfen und dies in ihrem Schulprogramm festzuschreiben (Schulgesetz, § 8). Dies betrifft die Anzahl bilingualer Klassen, die Festlegung der Sachfächer und Entscheidungen in Bezug auf die Stundentafel. In der Sek II ist eine Öffnung der bisherigen Festlegung von LK Englisch und GK in der Zielsprache beabsichtigt. Der Entwurf des Schulprogramms muss innerhalb von drei Monaten durch die Schulaufsicht geprüft werden, erfolgt in dieser Zeit kein Einwand, gilt der Antrag als genehmigt.
In § 12 der neuen Rechtsverordnung Sekundarstufe I zum bilingualen Unterricht ist sinngemäß folgendes vorgesehen: In Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien könne jede erste Fremdsprache und jede ab der 7. Klasse als zweite Fremdsprache unterrichtete Sprache bilinguale Zielsprache werden. Der Unterricht werde in der Zielfremdsprache verstärkt und zusätzlich werde in 1-3 Sachfächern für die Dauer von mindestens einem Schulhalbjahr in der Sek I der Unterricht in der Zielfremdsprache unterrichtet. Näheres regele eine Verwaltungsvorschrift. In einem Zertifikat werde den Schülern bestätigt, welche Kurse für welche Dauer bilingual unterrichtet worden seien. In der Aussprache zu diesen beabsichtigten Festlegungen wurde die Offenheit der Regelungen grundsätzlich begrüßt, allerdings wurde angemerkt, dass offen bleibe, zu welchem Zeitpunkt das bilinguale Profil einsetze.

Die neue Rechtsgrundlage - bilinguale Schulen als Regelschule - wurde von den Teilnehmern des Arbeitskreises sehr kritisch bewertet und intensiv diskutiert. Insbesondere die drei Fragen der Regel-Aufnahmekriterien gem. § 56 SchulG, der fehlenden Stundenzuweisungen und der fehlenden Konzeption für die Referendarausbildung im bilingualen Bereich wurden übereinstimmend als bedrohlich für die Existenz eines qualitativ angemessenen bilingualen Angebots an Berliner Schulen eingeschätzt.

In der Diskussion wurden folgende Probleme thematisiert:

Aufnahmekriterien. Die Verpflichtung, Schüler nach den in § 56 angeführten Kriterien, die für die spezifisch bilingualen Anspruch an die Schüler keine sachbezogenen Kriterien anbieten, nur nach dem Los auszusuchen, hat folgende gravierende Konsequenzen:
- es werden Schüler in die bilingualen Klassen aufgenommen, die nicht die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme an dem Unterricht aufweisen
- der Verweis darauf, dass zum einen die Beratung von den Schulen stärker wahrgenommen werden könne, läuft ins Leere, da sich viele Eltern, oft in falsch verstandener guter Absicht, als beratungsresistent erweisen
- die Qualität des bilingualen Unterrichts wird gesenkt
- eine größere Anzahl von Schülern wird jahrelang überfordert; diese Schüler verlassen spätestens nach der 10. Klasse den bilingualen Zug
- als Folge hiervon kann nur ein eingeschränktes bilinguales Kursangebot in der Sek II aufrecht erhalten werden
- als Folge hiervon verlassen weitere Schüler den bilingualen Zweig, weil sie sich bei der Kurswahl zu stark eingeschränkt fühlen..

Fehlende Stundenzuweisungen und flexible Stundentafeln: Es ist bei der Ausgestaltung der zukünftigen Rahmenbedingungen für bilingualen Unterricht in Berlin nicht vorgesehen, dass die Schulen für den bilingualen Unterricht zusätzliche Stunden erhalten, weder in Form von Schülerstunden, noch von Lehrerstunden.
Der Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt, dass dies in überwiegendem Maße anders gehandhabt wird: so gewährt Rheinland-Pfalz einem bilingualen Zweig 30 Stunden über die die Schule frei verfügen kann, Schleswig Holstein eine halbe Lehrerstelle. Negativbeispiel ist Niedersachsen, wo mit dem kommenden Schuljahr alle Zusatzstunden gestrichen wurden; es zeichnet sich ab, dass bilingualer Unterricht in Niedersachsen auf Dauer nur noch in Form von Modulen aufrechterhalten werden kann.
Der Arbeitskreis äußerte sich übereinstimmend dahin, dass ein qualitativ angemessener Unterricht ohne Zusatzstunden nicht möglich sei. Als Beispiel wurde ein Beispiel aus dem Geschichtsunterricht angeführt: der Anspruch, mit einer 9. Klasse die Komplexität des Nationalsozialismus, mit multiperspektivischem Ansatz, Vermittlung und Festigung von Fachvokabular, intensivem Quellenstudium, differenzierter Analyse des nationalsozialistischen Gedankengutes zu erarbeiten, kann nur durch Zusatzstunden oder Teilungsunterricht im vorausgehenden Englischunterricht und im Sachfach erfüllt werden. In Berlin komme noch verschärfend hinzu, dass die Verstärkung im vorbereitenden Englischunterricht im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern erst ab der 7. Klasse greifen kann, nicht, wie in anderen Bundesländern bereits ab der 5. Klasse.
Das Argument, dass die Schulen im Rahmen ihres Schulprogramms ihre Stundentafel flexibel gestalten könne und somit die Zusatzstunden aus ihrem Stundenpool eigenverantwortlich bereitstellen können, wurde sehr kritisch beurteilt, da sich für die Schulen folgende Probleme ergeben:
- Das bilinguale Angebot geht auf Kosten anderer Fächer. Die Schule muss entscheiden, ob dies die in solchen Zusammenhängen immer bedrängten Fächer wie Musik, Kunst, Sport treffen soll; oder ob eine Schule Abstriche macht im Bereich von Deutsch oder Mathematik, nach PISA und TIMSS wenig sinnvoll, oder in den ehemaligen „Nebenfächern“, den Naturwissenschaften oder Gesellschaftswissenschaften, die vielfach nur noch epochal unterrichtet werden bzw. gerade erst wieder aufgewertet wurden.
- Dies führt zwangsläufig zu negativ sich auswirkenden Verteilungskämpfen in der Schule, stört den Schulfrieden und vergrößert die Kluft zwischen Regelklassen und bilingualen Klassen. Ohne Zusatzstunden führt das bilinguale Angebot zu einer weitgehenden Verengung des Schulprofils auf den bilingualen Aspekt; der weitere Gestaltungsrahmen einer Schule wird stark eingeschränkt.
- Somit geht die Entscheidung einer Schule, bilinguale Klassen einzurichten, auf Kosten einer von der gesamten Schule getragenen Profilierung, wie sie vom Schulgesetz gewollt wird.
- Bilingualer Unterricht auf Kosten des Unterrichts in anderen Fächern bedeutet dann auch, dass das Angebot bilingualen Unterricht im Widerspruch zu der beabsichtigten Wirkung der neuen Regelungen eben nicht für alle Schulen geöffnet werden kann, da er nur noch dort angeboten werden kann, wo die entstehenden Defizite in anderen Fächern durch das Elternhaus ausgeglichen werden können.

Fehlendes Konzept für die Ausbildung von bilingualen Sachfachlehrern. Fehlende Ausbildungsangebote für Referendare im Bereich der Fachseminare und fehlende Einstellung ausgebildeter bilingualer Lehrer hat einen Lehrermangel im Bereich des bilingualen Unterrichts zur Folge, der die angestrebte Öffnung zur Regelform konterkariert, da:
- Referendare ihren Ausbildungsunterricht offiziell gar nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen in bilingualen Klassen ableisten können.
- die von den Schulen unter großem eigenen Aufwand ausgebildete und hoch qualifizierte Fachkräfte in andere Bundesländer abwandern.

Zertifizierung des bilingualen Unterrichts. In Bezug auf das Zertifikat stellt sich in der Diskussion heraus, dass ein von der Senatbildungsverwaltung formulierter Entwurf bei den Schulen noch nicht angekommen sei. Frau Göttel-Dauber sagt zu, dies zu überprüfen.

Zusammenfassend wurde moniert, dass in Berlin Autonomie für Schulen dann gewährt werde, wenn es gelte, den Mangel zu verwalten: Wenn die Schulen keine Zusatzstunden für bilingualen Unterricht mehr erhielten, dürften sie selber entscheiden, wie sie dies innerhalb der bereits heute engen Stundentafel regeln - ein Umstand, der sich unter den Bedingungen des 12-jährigen Abiturs weiter verschärfen werde.
Großen Zuspruch fand die Aussage, dass das bilinguale Profil unter den Bedingungen des neuen Schulgesetzes aus den oben angeführten Gründen nicht aufrechterhalten werden könne und der Berliner Weg des bilingualen Unterrichts die Gefahr des Etikettenschwindels in sich berge. Formal erhalte zwar jede Schule die Möglichkeit, bilingualen Unterricht anzubieten, in der Realität jedoch werde dies durch die Rahmenbedingungen erschwert und vielfach unmöglich gemacht. Der bisherige qualitativ hochwertige Unterricht sei unter diesen Bedingungen nicht aufrechtzuerhalten.
Frau Göttel-Dauber warnte ebenfalls vor den Verlusten, die diese Einschränkungen für die Schulen und für die Qualität des bilingualen Unterrichts bedeuten werden. Für das kommende Jahr habe sie pro Jahrgang / Klasse des bilingualen Unterrichtsgangs 2 Stunden sichern können. Es sei jedoch abzusehen, dass dies in den nachfolgenden Jahren nicht mehr möglich sein werde.
Angesichts der vorgerückten Zeit (16.50) wurde unter allgemeiner Zustimmung entschieden, TOP 3 kurz zu halten und TOP 4 in die Herbstsitzung zu verschieben.

TOP 3: Fortbildungsangebot des Lisum (Frau Dr. Neukirchen) - siehe Vorlage
Frau Dr. Neukirchen (LISUM) stellte das Konzept der weiteren Arbeit zur Diskussion. Hierfür sei auf die Vorlage verwiesen, für das Protokoll wird festgehalten:
1. Vernetzung der bilingualen Schulen untereinander: Die Liste „Bilinguale Schulen / Ansprechpartner“ wird noch in diesem Schuljahr an alle Schulen weitergeleitet.
2. Informationsweitergabe auch im Arbeitskreis. Es wurde das Fortbildungsangebot der International Study Programme und die Anfrage einer australischen Schule nach einer Schulpartnerschaft weitergegeben.
3. Fortbildung: „Einführung in die Methodik des bilingualen Fachunterrichts“ für die Kolleginnen und Kollegen, die zum erstenmal bilingualen Unterricht erteilen werden. Eine Einladung ergeht noch vor den Sommerferien an alle Schulen.
4. Fortbildung: „Integration von inhaltlichem und sprachlichem Lernen im Sachfachunterricht“ (Grundsatzreferat und anschließende Arbeit in fach- und sprachspezifischen Workshops). Das Konzept wurde mit großer Zustimmung aufgenommen. Der genaue Termin wird den Schulen rechtzeitig mitgeteilt, er wird voraussichtlich im Zeitraum zwischen November und März liegen.
5. Langfristig: Einrichtung eines Internetportals, auf dem auch die Ergebnisse der Workshops abgerufen werden können.

TOP 4: Verstärkung des fremdsprachlichen Angebots - vertagt auf die Herbstsitzung des bilingualen Arbeitskreises

TOP 5: Zur Wahl einer / eines neuen Vorsitzenden des Arbeitskreises bilinguale Schulen
Der Arbeitskreis dankte Herrn Dr Krüger dafür, dass er die kommissarische Leitung des Kreises in dieser Übergangszeit übernommen hat und einigt sich unter allgemeiner Akklamation auf Herrn Battenberg, Schulleiter der Friedrich-Engels-Oberschule (Reinickendorf), als neuen Vorsitzenden. Herr Battenberg nahm die Aufgabe an.
Um 17.05 wurde die Sitzung geschlossen.


Nächster Termin: Mittwoch, 15. September 2004, 15.00, Kennedy OG.
Anlagen: Fortbildungskonzept LISUM


Anfrage einer australischen Schule für eine Schulpartnerschaft
Figtree High School, a comprehensive high school of about 800 students; located in Wollongong which is about 80 kms south of Sydney, on the coast. German is taught in years 7-12.
They would be happy for the German school to visit them next year and then they travel to Germany in 2006.
Falls Interesse besteht, wenden Sie sich bitte direkt an: Peter Simmonds (email address: psimmonds@fishinternet.com.au.)