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Protokoll der Herbstsitzung des Arbeitskreises Bilinguale Schulen
Termin: Dienstag,
18. Oktober 2005,
15:00 Uhr,
Menzel-Oberschule

Protokoll der Frühjahrssitzung des Arbeitskreises Bilinguale Schulen
Termin: Dienstag,
1. März 2005,
15:00 Uhr,
Willi-Graf-Oberschule

Protokoll der Herbstsitzung des Arbeitskreises Bilinguale Schulen
Termin: Mittwoch,
16. September
2004,
15:00 - 17:30 Uhr,
John-F.-Kennedy-Schule

Protokoll der Frühjahrssitzung des Arbeitskreises Bilinguale Schulen
Termin: Donnerstag,
6. Mai 2004,
15:00 - 17:00 Uhr,
Sophie-Charlotte-Oberschule

Protokoll der Sitzung des Arbeitskreises Bilinguale Schulen (ABSB)

vom 18.10.2005

Ort: Menzel-Oberschule

Beginn: 15:10 Uhr

Der Sitzungsleiter, Herr Battenberg, stellt die Referenten zu TOP 1 vor; sein Vorschlag, den TOP 4 „Verschiedenes“ als TOP 3 vorzuziehen, wird angenommen.

TOP 1: AV „Bilingualer Unterricht“

Der Entwurf (Tischvorlage) von „Ausführungsvorschriften für bilingualen Unterricht an weiterführenden allgemein bildenden Schulen“ wird zur Kenntnisnahme verteilt und von Frau Göttel‑Dauber und Herrn Schmidt vorgestellt und erläutert:

Zu Absatz 1: Die AV gelten für alle Schulen mit verstärktem Fremdsprachenunterricht und betreffen nur die Sekundarstufe I; der bilinguale Unterricht hat einen hohen Mädchenanteil; dazu wird auf Absatz 4,2 (Aufnahme in einen bilinguale Zug) verwiesen; dabei wird als Problem festgestellt: Soll eine Quote für Jungen eingeführt werden? Aufnahme in Klasse 5 ist davon nicht berührt; es geht nur um die Aufnahme in Kl. 7. In Gesamtschulen ist die Zuordnung zu einem F‑Kurs Voraussetzung für die Aufnahme in einen bilingualen Zug.

Zu Absatz 4,3: Überprüfung der Fähigkeiten des/der aufzunehmenden Schüler/innen in der Zielfremdsprache: Die Form der Überprüfung ist freigestellt; beim Aufnahmegespräch soll auch eine Beratung, nicht nur eine Überprüfung stattfinden. Die AV gilt nur für den Sek‑I‑Bereich.

Zu Absatz 5,3: Durch die geplante Verkürzung der Schulzeit müssen bestimmte Stunden gesichert werden, die ,,Poolstunden"; weitere Stunden für bilingualen Unterricht werden aus dem Wahlpflichtbereich genommen, d. h. die Schüler/innen des bilingualen Zugs haben nur ein Wahlpflichtfach.

Zu Absatz 6: Früheres Ausscheiden aus dem bilingualen Zug:

Auf die Frage, wie damit bei bilingualen Kursen an Gesamtschulen verfahren werden soll, schlägt die Referentin vor, die Entscheidung nach einem Beobachtungszeitraum von ca. drei Monaten zu treffen. In Bezug auf den Antrag der Erziehungsberechtigten wird folgender Einwand artikuliert: Da es „beratungsresistente Eltern“ gebe, könne es geschehen, dass ungeeignete Schüler/innen zwei Jahre im bilingualen Zug festgehalten würden, dies sei zu lang; deshalb sollten auch die Lehrer/innen die Möglichkeit haben, ungeeignete Schüler/innen aus dem bilingualen Zug ausscheiden zu lassen. Der Vorschlag, den Passus „auf Antrag der Erziehungsberechtigten“ zu streichen, versucht das Problem der ,,beratungsresistenten“ Eltern zu umgehen. Es wird auf die Gefahr der drohenden Unterfrequenz bilingualer Klassen bzw. Kurse mit der Folge der Überfüllung der nichtbilingualen Parallelklassen hingewiesen. Die seitherige leistungsorientierte Aufnahme wird nach Ansicht der Referentin so nicht bleiben, daher soll die Möglichkeit des Ausscheidens aus dem bilingualen Zug nochmals genauer durchdacht werden. Die Frage, ob für den bilingualen Unterricht in Analogie zum Wahlpflichtunterricht eine Belegverpflichtung für 2 Jahre gelten solle, wird von der Referentin dahingehend beantwortet, es werde noch überlegt, ob diese Bestimmung in die Sek‑I‑Ordnung eingefügt werden soll.

Zu Absatz 7: Zur Prüfungssprache bei der Prüfung in besonderer Form beim Mittleren Schulabschluss (MSA) ergibt sich die Frage, ob für die Prüflinge dabei Wahlfreiheit bestehen soll. Die Referentin verweist auf die Auskunft von Herrn Nitschke, die Prüflinge sollten dabei Wahlfreiheit haben. Dies findet in der folgenden Diskussion überwiegend Zustimmung; dabei werden folgende Aspekte angesprochen:

- Die Schule sollte bei der Wahl der Prüfungssprache die Prüflinge beraten.

- Ein Zwang zur bilingualen Prüfungssprache wirke abschreckend.

- Es herrscht Einvernehmen dahingehend, in diesem Punkt MSA und Abitur zu trennen, also nicht die gleiche Regelung für beide hinsichtlich der Prüfungssprache anzustreben. Bei Beginn des Gymnasiums in Kl. 5 sollte dies anders gesehen werden.

- Verweise auf Regelungen in anderen Bundesländern: In Rheinland-Pfalz ist es auf Antrag möglich, die Prüfung in der Muttersprache zu absolvieren; in Sachsen wird die Prüfungssprache auf dem Abiturzeugnis gesondert vermerkt.

Es wird - unwidersprochen - vorgeschlagen, die Prüfung auf Antrag (der Erziehungsberechtigten des Prüflings) in der Muttersprache abzuhalten.

Zu Absatz 8,1: Fehlerabzug im bilingualen Sachfachunterricht: Hier sollte eine Angleichung an die allgemeine Regelung stattfinden, daraus wird der Vorschlag abgeleitet, den Passus „wie bei deutschsprachig geführten Schülern“ zu streichen.

Zu Absatz 8,3: ergibt sich die Frage nach Zertifikaten beim Wechsel vom bilingualen Zug in den Regelzug. Die Referentin antwortet, im Rahmen des Zertifikats würden Module ausgewiesen; es wird vorgeschlagen, in den letzten Satz den Passus „auch beim Wechsel in eine Parallelklasse“ einzufügen.

Zu Absatz 9,1: Eine Verpflichtung zum Qualifikationsnachweis der Lehrkräfte ist nicht festgehalten; es wird auf einen Spezialfall hingewiesen: Lehrkräfte, die die Lehrbefähigung in einem der Fächer Ge, Sk, Ek haben, können in Zukunft auch die jeweils anderen Fächer dieses Bereichs unterrichten bzw. können dazu verpflichtet werden.

Zu Absatz 9,2: Auf die Frage, wer für die Besetzung mit Lehrkräften, die die Voraussetzungen für bilingualen Unterricht erfüllen, sorgt, wird auf das jeweilige Schulprogramm verwiesen.

Zu Absatz 9,3: Soll eine besondere Fachkonferenz für den bilingualen Zug eingerichtet werden oder ein Ausschuss nach § 79 des Schulgesetzes?

Überwiegend wird die Notwendigkeit einer besonderen Fachkonferenz infrage gestellt, da ohnehin ein beständiger Gesprächsbedarf der beteiligten Kollegen bestehe und realisiert werde; daraus resultiert der Vorschlag, den schulübergreifenden Austausch in einem bezirklichen Arbeitskreis zu organisieren. Nach Ansicht der Referentin ist das Problem erkannt, eine abschließende Regelung aber noch nicht möglich; die Alternative „Ausschuss“ sei noch nicht völlig durchdacht, daher fordert sie auf, Hinweise und Vorschläge bis Mitte November einzureichen. Die Frage der Geltung der alten Genehmigungsschreiben bleibt offen; für das jetzige Abitur gibt es keine verbindliche Regelung für die Prüfungssprache, es herrscht also Wahlfreiheit für die Prüflinge.

Nachtrag zu Abs 3,2 letzter Satz: „Profil“ bezieht sich auf das jeweilige Schulprogramm; „bis zu ihrer nächsten Prüfung“ bedeutet: in der Mittelstufe bis zum MSA, in der Oberstufe bis zum Abitur.

 

TOP 2: Prüfung in besonderer Form im Mittleren Schulabschluss

Beurteilungsbögen zur Bewertung der Prüfung in der Zielsprache wurden schon von Herrn Nitschke vorgestellt, sie sind aber nicht verbindlich, sondern sollen nur zur Orientierung dienen.

Die 11. Kl. mit ihrer Scharnierfunktion soll 2010/11 wegfallen; das Kerncurriculum (jetzt im Netz) soll dann in Kraft treten; daher sollen die neuen Lehrpläne schnell den Fachkonferenzen bekannt gemacht werden.

Die Frage, ob im bilingualen Sachfachunterricht besondere Inhalte vermittelt werden sollen, wird kurz diskutiert Der Vertreter der Rückert-Oberchule bedauert dabei, dass europäische Themen nicht stärker einbezogen werden können (dazu Hinweis von Herrn Nitschke: „Nische finden“).

Vollständige Rahmenlehrpläne für die Sekundarstufe I sind jetzt im Netz, die Kolleg/innen sollen dort nachsehen, um in den Fachkonferenzen darüber zu beraten.

 

TOP 3: Verschiedenes

- Herr Schürmann, Schulleiter der J-F-Kennedy-Scbule, bietet ein UNO/USA-Modul an (vgl. Prospekt).

- Bei der Auswahl der Schüler/innen für die 5. Klasse des Gymnasiums ergibt sich das Problem, dass die Schnellläuferzüge durch noch einmal vorgezogene Aufnahmetermine die besten Schüler „abgrasen“ können. Wer sich dem Protest dagegen anschließen will, soll sich bei Herrn Völske melden.

- Den Europa-Oberschulen fehlt ein entsprechender Arbeitskreis; der Vorschlag, sie zu den Besprechungen des ABSB einzuladen, findet allgemeine Zustimmung.

- Nächste Sitzung des ABSB soll am 14.03.06 in der Rückert-Oberschule stattfinden (der Ort wurde inzwischen in das Friedrich-Engels-Gymnasium verlegt).

 

TOP 4: Präsentation der Organisation ,,Facing History And Ourselves“

Herr Arne Lietz stellt Ziele, Aufgaben und Projekte der US-amerikanischen Lehrerorganisation „Facing History And Ourselves“ (FHAO), einer NGO, vor (s. weitere Informationen auf dieser Homepage):

- FHAO widmet sich in besonderer Weise der Beschäftigung mit Geschichte in einer Einwanderungsgesellschaft.

- FHAO versteht sich als Schnittstelle zwischen Schule und Gesellschaft und beschäftigt sich vor allem mit Lehrerfortbildung und dem Erstellen von Unterrichtswerken (dazu als Beispiel ein Buch über den Nationalsozialismus von der Entstehung bis zu seinem Nachwirken in der Gegenwart)

- Hinweise zur Lehrerfortbildung und Evaluation von Unterricht

- Hinweis auf Aktivitäten von FHAO im internationalen Kontext und in Deutschland

- Verweis auf geplante Oneline-Seminare im Febr. - April 2006, und ein Lehrerseminar in London im Juni 2006.

-Frau Reske berichtet in diesem Zusammenhang kurz über ihre sehr positiven Erfahrungen mit einem FHAO-Seminar in London in diesem Jahr.

- Herr Lietz bietet Unterrichtsbesuche und eine Methoden-Box an und verweist darauf, dass alle von FHAO angebotenen Materialien kostenlos zu erhalten sind.

- Herr Lietz ist in Berlin telefonisch erreichbar unter der Nr. 48623643.

 

Ende der Sitzung: 18:20 Uhr

26.11.05

Klaus Loscher, Menzel-0berschule